Allgemeine Geschäftsbedingungen

MBS Messebau und Ladenbau Firma MBS-Werbung GmbH, Max-Planck-Str. 11 , 66271 Kleinblittersdorf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder uns unseren Geschäfts-bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringen.

2. Angebot, Urheberrecht, Auftragsannahme, Leistungsumfang

2.1. Die in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Preise sind freibleibend und jederzeit frei widerruflich, bis zur Auftragserteilung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
2.2. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts-und Maßangaben etc. haben ausschließlich illustrativen Charakter und enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Entwürfen, Zeichnungen und Modellen, etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, sonst dürfen sie weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch für andere Zwecke verwendet werden.
2.3. Sofern in unseren Angeboten Positionen nicht ausdrücklich als „Kaufteile“ bezeichnet bzw. gekenn-zeichnet sind, handelt es sich ausschließlich um Bauteile, die von uns nur mietweise zur Verfügung gestellt werden.
2.4. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von 2 Wochen ab Zugang bei uns annehmen können.
2.5. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, den genannten Unterlagen, die technisch bedingt sind, sind zulässig, soweit sie mit keinen Qualitätseinbußen verbunden sind, bzw. die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.
2.6. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden berechnet.


3. Preise eventuelle sonstige Kosten

Es ist der vereinbarte Preis zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind im vereinbarten Preis nicht beinhaltet und werden gesondert berechnet, sofern das Angebot nichts anderes ausweist.


4. Zahlungen, Verzug und Folgen

4.1. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen ist, sind wir berechtigt, Teilzahlungen wie folgt zu verlangen:
35 % bei Auftragsbestätigung
35 % 4 Wochen vor Messebeginn
30 % (Rest) bei Standübergabe
In diesem Falle ist der Kunde teilweise vorleistungspflichtig. Rechnungen sind sofort nach Zugang innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und/oder Leistungen auszuüben oder weitere, bisher nicht vereinbarte Vorauszahlungen zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn beim Auftraggeber aufgrund einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögens- verhältnisse die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Scheck des Auftraggebers nicht eingelöst wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben werden, ein Vergleich- oder Insolvenzverfahren beantragt wird. In all diesen Fällen sind wir auch berechtigt, Bauleistungen wieder abzubauen oder dem Auftraggeber nicht zur Verfügung zu stellen. 4.2. Vereinbarte (Fix)Termine verlängern sich um den Zeitraum des Zahlungsverzugs und der damit verbundenen Unterbrechung in der Fortführung der Arbeiten.


5. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die Forderung des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sein denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Erbringung von Leistungen, Lieferungen, Versand und Haftungsbeschränkungen


6.1. Die Fertigstellung von Messeständen und/oder anderen vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß Vereinbarung, jedoch in der Regel bis spätestens 18.00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe oder sonstiger Veranstaltung, es sei denn, dass der Veranstalter eine andere Regelung vorschreibt. Wir behalten uns vor, kleinere Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuführen, soweit dadurch die Inbetriebnahme des Standes durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
6.2. Den Versand, die Herstellung des Standes, die Erbringung von sonstigen Leistungen nehmen wir mit der gebotenen Sorgfalt vor, erfolgt jedoch auf die Gefahr des Kunden. Für Exponate und kundeneigenes Material übernehmen wir keinerlei Haftung. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.


7. Vermietung, Verschmutzung, Beschädigung und Kosten

7.1. Im Falle der (teilweisen) Vermietung eines Messestandes mit oder ohne Ausstattung oder anderer Gegenstände werden die vereinbarten Mietgegenstände in vorgereinigtem, neuwertigen, aber nicht fabrikneuem Zustand auf der Messe angeliefert und aufgebaut. Insofern rechtfertigen Schönheits-fehler an Mietmaterialien keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Mietminderung. Die verein-barten Mietgegenstände werden dem Kunden/Mieter nur für den vereinbarten Zweck und die ver-einbarte Dauer zur Verfügung gestellt. Nach Messeschluss sind die Mietgegenstände einschließlich der enthaltenen Ausstattung wieder in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Kosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung von wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt und sind im vereinbarten Mietzins nicht beinhaltet.
7.2. Wandelemente, die durch Aufhängen von Bildern, Exponaten, etc. mit Schrauben, Nägeln, etc. be-schädigt wurden bzw. die durch Aufkleben von nicht rückstandsfrei entfernbaren Folien
(z. B. doppelseitiges Teppichklebeband, Spiegelband etc.) nicht mehr verwendbar sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und sind im vereinbarten Mietzins nicht beinhaltet. Dasselbe gilt für sonstige Mietgegenstände, die beschädigt wurden.


8. Vorzeitige Beendigung eines Werkvertrages

8.1. Kommt ein vereinbarter Werkvertrag (nicht Kaufvertrag) wegen der Kündigung des Kunden nicht zur Ausführung oder nicht zur vollständigen Fertigstellung, tritt der Kunde aus sonstigen Gründen von einem solchen Werkvertag zurück, schuldet der Kunde die Zahlung der bisher erbrachten Leistungen auf diesen Werkvertrag. Wir sind ferner berechtigt zuzüglich einen pauschalierten Schadensersatz von 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zu verlangen, ohne konkreten Schadensnachweis. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden niedriger ist. In diesem Fall braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Betrag zu zahlen.
8.2. Die Kündigung des Kunden, oder seine sonstige Erklärung, die nach seinem Verständnis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen soll, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.3. Diese Regel gilt nur für Werkverträge, nicht für reine Kaufverträge

9. Abnahme, Beanstandungen:

9.1. Die Abnahme aller vereinbarten Leistungen erfolgt nach deren Fertigstellung zum vereinbarten Zeit-punkt, jedoch bis spätestens 18.00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe/Ausstellung. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Eventuelle Mängel sind darin festzuhalten.
9.2. Der Messestand wird von uns besenrein übergeben. Für die anschließende tägliche Unterhalts-reinigung ist der Kunde verantwortlich, der diese beim Veranstalter bestellen kann.


10. Gewährleistung für Mängel, Haftung für Schäden, Ausschluss

10.1. Für etwaige Mängel leisten wir im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängig-machung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Beseitigung des Mangels und Nach-erfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigern.
10.2. Weitergehende Ansprüche für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für leichte Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen.
10.3. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht.
10.4. Wir haften nicht für Gegenstände des Kunden, die während des Auf- und/oder Abbaus von Messe-ständen vor Beginn oder nach Beendigung einer Messe zurückgelassen werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Während der Dauer der Messe ist die Haftung vollständig ausgeschlossen.


11. Verwahrung von Messegegenständen, Transport und Haftung:

11.1. Sofern Messestände, Einzelteile davon, sonstige Gegenstände, die Eigentum des Kunden sind, bei uns eingelagert und/oder von uns transportiert werden, haften wir wie folgt:
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Hier beschränkt sich die Haftung im Falle der Beschädigung auf die Übernahme der Instandsetzungs-kosten. Ist die Instandsetzung unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der für den Tag der Beschädigung zu ermittelnde Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Das Gleiche gilt bei Verlust der Gegenstände oder Teilen davon. Nicht ersetzt werden jedoch bei leichter Fahr-lässigkeit Wertminderung der Gegenstände, entgangene Nutzung, entgangener Gewinn sowie ander-weitige Schadensansprüche.
11.2. Unsere Erfüllungsgehilfen haften gegenüber Kunden nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
11.3. Die Einlagerung von Kauf- und Sonderteilen berechnen wir dem Kunden gesondert, sofern nichts anderes vereinbart ist.


12. Versicherung von Mietgegenständen

12.1. Der Kunde übernimmt für den Zeitraum der Ausstellung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für die ihm mietweise überlassenen Gegenstände. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm oder Dritten in diesem Zeitraum verursacht werden.
12.2. Für eigenes Messegut (Exponate, Modelle, PCs etc.) des Kunden empfehlen wir dringend eine Ausstellungsversicherung abzuschließen, die insbesondere das Diebstahls- und Transportrisiko im Schadensfall abdeckt.


13. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen, an der kompletten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde, jedoch noch weitere Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen. Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, tritt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentum- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Eine Verpfändung oder Sicherungsabtretung ist ihm nicht gestattet. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterreichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.


14. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet werden. Der Kunde ist damit einverstanden, soweit es das Auftragsverhältnis erfordert.


15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

15.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kauf-rechts wird ausgeschlossen.
15.2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Kleinblittersdorf.
15.3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung im Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.